TRAINER

Spiel- und Platzordnung für Trainer auf den Plätzen des TC Linsengericht

Der Vorstand des TC Linsengericht hat eine Neuausrichtung der Trainertätigkeit auf den Plätzen des Tennisclubs beschlossen. Auf Wunsch der Mehrheit der Mitglieder soll einem bedarfsorientierten Zugriff auf eine größere Anzahl von Trainern nach den jeweiligen Spielbedürfnissen der einzelnen Mitglieder vermehrt Rechnung getragen werden. Damit soll die Attraktivität des Vereins gesteigert werden. Dies schließt in Zukunft ein etwaiges Exklusivrecht eines Trainers und vergleichbare Sonderstellungen von einzelnen Trainern aus.

Dabei soll gewährleistet werden, dass einerseits das Training zur Verbesserung der jeweiligen Spielerqualitäten gefördert wird und andererseits die Spielbedürfnisse der übrigen Vereinsmitglieder zur Aufrechterhaltung eines aktiven Vereinslebens nicht vernachlässigt werden. Dies setzt einen angemessenen Ausgleich zwischen den beiderseitigen Interessenslagen voraus. Aus diesem Grunde muss das Training auf den Plätzen des TC Linsengericht wie folgt reglementiert werden:

Zukünftig können Trainerstunden auf den Plätzen 1 und 4 gegeben werden. Das Training auf diesen Plätzen hat grundsätzlich Vorrang vor den Aktivitäten der übrigen Spieler. In begründeten Ausnahmefällen kann der Sport- und Jugendwart in Abstimmung mit den Trainern eine anderweitige Regelung rechtzeitig vor dem Trainingsbeginn herbeiführen. Trainerstunden können auf Platz 1 unbeschränkt nach Maßgabe dieser Ordnung belegt werden, auf Platz 4 nur von Montags bis einschließlich Freitags. Der Trainer darf seine Trainerbefugnis nur gegenüber Vereinsmitgliedern ausüben. Die Erbringung der Dienstleistung auf dem Platz ist für den Trainer kostenfrei, die Vergütung seiner Dienstleistungen erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen ihm und dem seine Leistung in Anspruch nehmenden Vereinsmitglied. Das Jugendtraining wird vom Verein nach seinen jeweiligen finanziellen Möglichkeiten bezuschusst und im Übrigen nach gesonderten Regelungen abgewickelt.

Um die Belegung der Plätze sinnvoll koordinieren zu können, müssen interessierte Trainer bis zum 15. Mai eines jeden Jahres einen entsprechenden Antrag beim Vorstand oder Sportwart stellen. Der Antrag hat in schriftlicher Form zu erfolgen, Anträge per E-Mail genügen diesem Formerfordernis.

Nach Ablauf der Antragsfrist wird der TC Linsengericht einen Platzbelegungsplan für Trainerstunden erstellen. Der TC Linsengericht wird sich bei der Aufstellung des Belegungsplanes ausschließlich von sachgerechten und diskriminierungsfreien Kriterien leiten lassen. Allerdings muss dem Vorstand im Rahmen der Vereinsautonomie auch ein Ermessensspielraum zur praktikablen Aufrechterhaltung des Vereinslebens zugestanden werden, so dass der Rechtsweg gegen die Verbindlichkeit des Platzbelegungsplans ausgeschlossen ist.

Der Platzbelegungsplan wird sodann öffentlich ausgehängt und wird damit zur verbindlichen Grundlage für die Trainer- und Spieleraktivitäten auf den Plätzen des TC Linsengericht. Werden Trainerstunden gemäß dem Belegungsplan mehrfach nicht wahrgenommen, ist der TC Linsengericht nach Anhörung des jeweils betroffenen Trainers berechtigt, auch während der Spielsaison einen neuen Belegungsplan zu erstellen und entsprechend auszuhängen. Nach terminlichem Ablauf des Platzbelegungsplans zum Saisonende ist die Berechtigung des Trainers im Verein hinfällig und wäre bei weiterbestehendem Interesse in der nächsten  Saison erneut zu beantragen.

 

Der Vorstand